Spitzenausgleich 2013: Mit ÖKOPROFIT das Energiemanagement vorbereiten
Neue Regeln zur Energiesteuerentlastung für produzierende Unternehmen
Hamm, 23. November 2012: Produzierende Unternehmen mit hohem Stromverbrauch konnten bisher den Spitzenausgleich problemlos beantragen. Ab 2013 aber gelten neue Regeln: Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 (EnMS) oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS (UMS) wird Voraussetzung für die steuerliche Entlastung. Durch eine Teilnahme an ÖKOPROFIT können Unternehmen sich für diese neuen Anforderungen wappnen