Neue Verordnung gegen Legionellen aus Kühlanlagen ist da
Unternehmen mit wasserbetriebenen Kühleinrichtungen und Nassabscheidern unterliegen zukünftig den Vorgaben der 42. BImSchV
19. Juli 2017: Die neue 42. BImSchV zur Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Zwischen 30.000 bis 50.000 Anlagen werden bundesweit von der Verordnung und den damit einhergehenden Pflichten betroffen sein. Die B.A.U.M. Consult unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung.
Unter bestimmten Umständen können Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen zu einer schweren Lungenentzündung mit Todesfolge führen können. Um einen unkontrollierten Legionellenausbruch zu verhindern, wurde die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) erlassen. Ihr Ziel ist die dauerhafte Sicherstellung eines hygienisch einwandfreien Betriebs der Anlagen.
Für betroffene Anlagenbetreiber ergeben sich
- Anzeigepflichten zur Erfassung und Lokalisierung aller Anlagen,
- Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb der Anlagen,
- Überwachungspflichten mittels interner und externer Überprüfungen sowie
- Meldepflichten und Vorgaben für Gefahrenabwehrmaßnahmen bei Überschreitung von Grenzwerten.
Die 42. BImSchV tritt am 19. August 2017 in Kraft. Die Prüfung, ob und welche der wasserbetriebenen Kühleinrichtungen und Nassabscheider von der neuen Verordnung betroffen sind, ist demnach zeitnah durchzuführen.
Die B.A.U.M. Consult unterstützt Sie bei der Bewertung Ihrer Anlagen sowie der Identifizierung und Umsetzung der aus der 42. BImSchV ggf. resultierenden Pflichten.
Ihr B.A.U.M. Kontakt
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