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- 13.02.19: BAFA verschärft Regelungen zur Durchführung von Energieaudits
BAFA verschärft Regelungen zur Durchführung von Energieaudits nach DIN 16247
Energieaudits nach DIN EN 16247-1: Aktualisiertes Merkblatt für Unternehmen und neuer Leitfaden als Anwendungshilfe
13. Februar 2019, München: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle konkretisiert mit einem aktualisierten Merkblatt und einer neuen Anwendungshilfe die Regelungen zur Durchführung von Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). B.A.U.M. Consult unterstützt Unternehmen aller Branchen und Größen beim Entscheidungsprozess zur Erfüllung der Anforderungen nach EDL-G und führt qualitativ hochwertige, normkonforme Energieaudits durch.
Seit 2015 sind größere Unternehmen gemäß dem EDL-G dazu verpflichtet im Vierjahreszyklus ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der Veröffentlichung eines neuen Merkblatts sowie eines neuen Leitfadens zur Durchführung von Energieaudits die Anforderungen nun verschärft.
Dies betrifft z. B. die detailliertere Auswertung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Anwendung des Multi-Site-Verfahrens bei mehreren Standorten. Laut aktualisiertem Merkblatt kann nun bei Standorten mit einer komplexen technischen Infrastruktur nicht mehr das Multi-Site-Verfahren angewandt werden, da diese nicht mehr als „vergleichbar“ bewertet werden dürfen. Von Seiten des BAFA werden dabei insbesondere Produktionsstätten und Krankenhäuser erwähnt. Ebenfalls neu ist, dass bei einer Beanstandung eines Energieauditberichts ein weiteres Energieaudit durch einen anderen Auditor verlangt werden kann.
Sie sind sich unsicher, ob Sie noch als KMU gelten und bis wann Sie ein Wiederholungsaudit durchführen müssen oder ob Ihr bisheriges Energieaudit tatsächlich den Anforderungen des EDL-G entspricht? Sind Sie jetzt erst auditpflichtig geworden und haben Fragen zu den Anforderungen? Wollen Sie sich ein Audit leisten, das nicht nur die gesetzliche Pflicht erfüllt, sondern Ihnen einen Mehrwert durch qualifizierte, konkrete Maßnahmenvorschläge und umfassende Hinweise und Tipps zur Umsetzung liefert?
Gerne beraten wir Sie unverbindlich!
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Weitere Informationen
Merkblatt und Leitfaden auf der Internetseite des BAFA:
www.bafa.de
Ihr B.A.U.M. Kontakt
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