Energieeffizienzmaßnahmen fördern lassen durch BAFA und KfW
Besser sparen, besser wirtschaften! Nehmen Sie die Energieeffizienz in Ihre Hand und sichern Sie sich eine Förderung
1. Januar 2019, Berlin: Das neu aufgelegte Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ ebnet Betrieben den Weg für eine umfassende energetische Optimierung. B.A.U.M. berät bei der Anwendung der Förderprogramme und erstellt gutachterliche Einsparkonzepte zum Abruf der Fördermittel beim BAFA und der KfW.
Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) richtet sich an kleine und mittlere, aber auch große Unternehmen, die in neue, energieeffiziente Technologien investieren. Wesentliche Neuerungen sind der technologieoffene Ansatz und die Berücksichtigung unterschiedlicher Finanzierungsbedürfnisse der Unternehmen.
Das Programm löst unter anderem die folgenden Förderprogramme ab, die zum 31.12.2018 außer Kraft getreten sind:
- KfW-Energieeffizienzprogramm 294/494 Abwärme
- Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien für Einzelmaßnahmen und Systemische Optimierung
- Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen
Das Förderprogramm ist aufgeteilt in folgende vier Module:
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Dieser technologieoffene Ansatz bietet jedem Unternehmen die Möglichkeit, energetisch ineffiziente Anlagen und Prozesse unter Nutzung von Fördergeldern zu modernisieren und dabei die Wirtschaftlichkeit zu maximieren. Insbesondere Modul 4 fokussiert einen ganzheitlichen Ansatz zur energetischen Optimierung von Systemen wie Anlagen oder Prozesse und kann Elemente aus Modul 1 und Modul 3 umfassen. Voraussetzung dafür ist die Erstellung eines Einsparkonzepts, in dem von einem externen Gutachter die erarbeitete Maßnahme geprüft sowie die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen und später bei der zuständigen Behörde eingereicht wird. Diese Leistung hat B.A.U.M. Consult bereits für mehrere Unternehmen erfolgreich durchgeführt.
Zur Finanzierung ihrer Maßnahmen bietet das Förderprogramm den Unternehmen die Wahl zwischen einem Investitionszuschuss auf die Investitionssumme, den sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Bereich Energieeffizienz, beantragen können und einem zinsverbilligten Kredit (Kredit 295) mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss), der über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgereicht wird. So können die individuellen Bedürfnisse der Unternehmen bei der Finanzierung besser berücksichtigt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Unternehmensgröße und Art des Moduls bis zu 55 % auf die Investitions- oder die Investitionsmehrkosten. Ausschlaggebend, ob die Gesamt- oder die Investitionsmehrkosten herangezogen werden, ist die Höhe der innerhalb der letzten drei Jahre erhaltenen Fördergelder.
Hintergrund dieses umfassenden Förderprogramms sind die Klimaschutzziele der Bundesregierung, die CO2-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 % zu reduzieren. Mit diesem Förderprogramm sollen die weitestgehend ungenutzten und schlummernden Energieeffizienzpotenziale in der Wirtschaft gehoben werden.
Sie denken schön länger über eine energetische Modernisierung Ihres Betriebes nach? Sie haben schon eine Energieeffizienzmaßnahme, wissen aber nicht, ob diese förderfähig ist?
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Weitere Informationen
Informationen bei der KfW:
Kredit 295: Energiekosten durch hocheffiziente Technologien minimieren
Informationen beim BAFA:
Förderprogramm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft"
Ihr B.A.U.M. Kontakt
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